Der Festplattenhersteller Seagate hat sich mit zwei Anwendern, von denen er 2005 verklagt wurde, außergerichtlich geeinigt. Grund für die Klage war die bei Festplatten SI-konform vorgenommene Kennzeichnung „GB“ für Gigabyte. Die Abkürzung „GB“ wird allerdings von vielen PC-Betriebssystemen und Anwendungen sowie umgangssprachlich auch für die Einheit Gibibyte verwendet. Die Kunden fühlten sich um sieben Prozent des Speichers betrogen.
Der Festplattenhersteller muss nun, falls die Entscheidung am 7. Februar 2008 gerichtlich abgesegnet wird, den Kunden, die in den Vereinigten Staaten zwischen dem 22. März 2001 und dem 31. Dezember 2005 eine Seagate-Festplatte einzeln erworben haben, den Kaufpreis um fünf Prozent mindern. Für Kunden, die zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 26. September 2007 eine Festplatte einzeln erworben haben, sieht die Einigung ein Gratis-Softwarepaket als Ausgleich vor.
Nach SI-Standard ist ein Gigabyte 1.000.000.000 (109) Byte und ein Gibibyte 1.073.741.824 (210) Byte, wobei meist letzteres von Computern verwendet wird, dabei aber von durchschnittlicher Software nicht mit GiB, sondern GB abgekürzt wird.